Fachbauleitung |
Private Kontrolle
(Klima- und Belüftungsanlagen)
In
einigen Kantonen*) sind diverse Bereiche der Bauvorschriften
primär der Privaten Kontrolle unterstellt. Das heisst der Vollzug der
Vorschriften erfolgt durch private Fach- leute. Diese bestätigen
zuhanden der Bewil- ligungsbehörde, dass ein Projekt den mass- gebenden
Bestimmungen entspricht. Ich bin für die private Kontrolle für den
Bereich Klima- und Belüftungsanlagen befugt.
*) Kantone: Zürich, St. Gallen, Schwyz, Glarus
und
Apenzell Ausserroden
|
|