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Private Kontrolle   (Klima- und Belüftungsanlagen)

In einigen Kantonen*) sind diverse Bereiche der Bauvorschriften primär der Privaten Kontrolle unterstellt. Das heisst der Vollzug der Vorschriften erfolgt durch private Fach- leute. Diese bestätigen zuhanden der Bewil- ligungsbehörde, dass ein Projekt den mass- gebenden Bestimmungen entspricht. Ich bin für die private Kontrolle für den Bereich Klima- und Belüftungsanlagen befugt.



*) Kantone:  Zürich, St. Gallen, Schwyz, Glarus und
    Apenzell Ausserroden

        Sicherstellen der Funktionalität
        Einhaltung der Vorgaben überprüfen
        Kosten- und Terminüberwachung
        Inbetriebnahmen
        Übergaben / Abnahmen
        Private Kontrolle